Welche Leistungen übernimmt die Kasse?
Auskunft über die Kosten finden sich üblicherweise auf den Internetseiten der Pflegeeinrichtungen. Außerdem werden die Kosten in den Internet-Portalen der Krankenkassen (z.B. dem AOK-Pflegenavigator) aufgeführt, allerdings fehlen hier manchmal Kostenbestandteile.
Die Kosten einer Einrichtung setzen sich aus drei Hauptsäulen und ein paar kleinen Nebenbausteinen zusammen.
Die Investitionskosten entsprechen der Miete, also den Kosten für die Errichtung bzw. Abschreibung der Einrichtung.
Die sogenannten Hotelkosten (auch Unterkunft + Verpflegung genannt) enthalten die Wäscheversorgung, Vollverpflegung einschließlich Getränken, die Reinigung und Wartung des Gebäudes und die Nebenkosten wie Heizung, Energie, Wasser und Entsorgung.
Für Pflege- und Betreuung erhebt jede Einrichtung über die Pauschalbeträge der Pflegeversicherung hinaus einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) der über die Pflegegrade 2-5 einheitlich ist und vor allem die Personalkosten in Pflege und Betreuung abdeckt.
Die Nebenbausteine sind der Aufwand für die Ausbildung (der Bewohner einer Einrichtung bezahlt dafür bis auf weiteres einen Ausbildungszuschlag) und ggf. eine Ehrenamtszuschlag für die konzeptionelle Betreuung von Ehrenamtlichen.
An den Kosten für die Miete (Investitionskosten) und der Unterkunft + Verpflegung beteiligt sich die Pflegeversicherung nicht.
Vom pflegebedingten Aufwand trägt die Pflegeversicherung maximal 75% bis zu den im Gesetz festgelegten Pauschalen (Teilkasko-Prinzip!). Damit ergibt sich ein Restbetrag, der EEE. Der gesamte Aufwand addiert sich (es folgen übliche gerundete Werte, die regionalen Unterschiede sind teilweise erheblich).
Infobox
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Die Summe der täglichen Beträge multipliziert mit 30,42 (so viele Tage hat ein Monat im Durchschnitt des Jahres). Auskunft über diese Kosten erteilt jede Einrichtung auf Nachfrage.
Bei Abwesenheit über eine Mindestanzahl von Tagen hinaus gibt es pauschale Preisnachlässe. Diese sind je Bundesland in Rahmenverträgen der Kostenträger (Pflegekassen und Sozialamt) und den Leistungserbringern (Verbände der privaten, kommunalen oder frei-gemeinnützigen Betreiber von Einrichtungen) fest geschrieben.
Man muss an dieser Stelle anmerken, dass die Kosten eine relevante Größe bei der Entscheidung für eine Einrichtung sind. Andererseits sind die Kosten nicht notwendigerweise ein Hinweis auf das Wohlergehen und die Versorgung der Bewohner. Auch die sog. „Pflegenoten“, die jede Einrichtung gut sichtbar aushängen muss, sind nach einhelliger Meinung der Beteiligten untauglich für eine umfassende Beurteilung. Es sind allenfalls Anhaltspunkte aus einer groben Stichprobe. Speziell für dementiell Erkrankte ist es erheblich wichtiger, ob und wie sich Menschen im Ambiente und der ‚Stimmung‘ in einer neuen räumlichen Umgebung orientieren und wertgeschätzt fühlen. Dies kann man nur durch Besuche (möglichst mehrfach und über längere Zeiträume), einen Kurzzeitaufenthalt (für z.B. 14 Tage) und durch lockere Gespräche mit Bewohnern und Personal heraus finden.
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