beantwortet von unserem Experten Tom Best – Christl. Sozialwerk Harreshausen e. V.
Das Wohnen in einer Demenz-Wohngemeinschaft kann in vielen verschiedenen Konstellationen gestaltet sein. In der Regel gibt es mehrere Vertragspartner (z.B. Vermieter, Pflegedienst, Hauswirtschaftskräfte) und damit auch sehr unterschiedliche Kostenstrukturen.
Die Miethöhe ist davon abhängig, ob eine Gemeinschaft eine Wohnung oder ein Haus komplett von einem Vermieter anmietet und alle tragen die Kosten gemeinsam. In diesem Fall trägt die Gemeinschaft das „Ausfallrisiko“, also wenn ein Mitbewohner stirbt und nicht kurzfristig jemand einzieht, muss die Gemeinschaft das leere Zimmer mit bezahlen. Vermietet wird immer neben dem exklusiv zu nutzenden Zimmer auch noch ein Anteil an der Gemeinschaftsfläche (Wohnküche, Gästezimmer, Bad) Keller und Waschräume sind im Mietpreis, nicht jedoch in den Quadratmetern der Mietfläche zu berücksichtigen.
Soll der Vermieter das Ausfallrisiko tragen, wird er dieses auf den Mietpreis aufschlagen. Ebenso können Kosten für Barrierefreiheit, Teilmöblierung (z.B. eine Einbauküche) oder auch der Verzicht auf eine Renovierungsklausel kostensteigernd wirken. Gleichermaßen sind Nebenkosten mit Einzelablesung genauso häufig wie Pauschalen, die alles beinhalten.
Nicht zuletzt ist auch die Lage des Objektes für die Miethöhe maßgebend. Die Warmmiete dürfte im Normalfall zwischen 10 und 20 EUR liegen.
Für die Betreuungs- und Pflegeleistungen kommt üblicherweise ein ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Dieser wird zuerst mit den Pflegekassen die möglichen Leistungen je nach Pflegegrad (Sachleistungspauschalen) abrechnen. Darüber hinaus ersetzt der Pflegedienst jedoch auch die Angehörigen z.B. bei Beschäftigung und Unterhaltung, im Kontakt mit Arzt und Therapeuten und bei der 24-Stunden-Präsenz. Diese Leistungen können auch nach dem Leistungskatalog abgerechnet werden, wobei die Pflegeversicherung über die pauschale Leistung hinaus nichts zahlt.
Da sich in den meisten Bundesländern die Pflegekassen schwer tun, gepoolte Leistungen anzuerkennen, gehen viele Anbieter dazu über, diese ‚überschießenden‘ Kosten in pauschalierte Betreuungs- und Dienstleistungsverträge zu packen. Hier ist dann für den Mitbewohner einer WG eine gewisse Kostensicherheit gegeben. Tatsächlich können Dienste mit etwas Erfahrung einschätzen, was im Durchschnitt an Leistungen und Hilfen benötigt wird und wie der Personaleinsatz zu gestalten ist (denn im Personal liegen ja die meisten Kosten).
Je nach Konstrukt erbringen die Angehörigen auch Eigenleistungen (Wäsche waschen, Putzen, Begleitung zu Arztbesuchen, etc.) wofür dann eine individuelle Entlastung bei den Kosten des Pflegedienstes verbunden sein kann.
Was kostet denn jetzt so ein Platz in einer WG konkret?
Ich möchte dazu gerne ein Beispiel aufführen. Eine Wohngemeinschaft am Rande des Rhein-Main-Gebiets mit guter örtlicher Infrastruktur wird von einem Verein vermietet und einem ambulanten Pflegedienst in jeder Hinsicht betreut, versorgt und gepflegt. Dort ergibt sich folgende Kostenstruktur (gerundet, Stand 2017):
Infobox
BEISPIEL WG Für Entlastungsleistungen stehen jedem Mitbewohnern weitere 125,00 € pro Monat von der Pflegekasse zu, die z.B. auch zur Abrechnung mit der Tagespflege oder für weitere sinnvolle Leistungen zur Entlastung der Angehörigen eingesetzt werden können. |