Wieviel übernimmt die Kasse bei der Ambulanten Pflege?
Die Antwort muss man auf die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme aufteilen. Wenn wir von der Kasse sprechen, können wir die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung damit meinen.
Die Krankenversicherung übernimmt im Rahmen der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit alle notwendigen, ärztlich verordneten Kosten. Die Krankenkasse behält sich eine Genehmigung vor. Das bedeutet, dass eine ärztliche Verordnung bei der Krankenversicherung zur Genehmigung eingereicht werden muss. Üblicherweise übernimmt der zugelassene Pflegedienst diese Aufgabe. Es kommt vor, dass die Krankenkasse einzelne Verordnungen ablehnt oder geändert genehmigt. Hier ist es erforderlich, im engen Austausch mit dem Personal des Pflegedienstes und des verordnenden Arztes über die Maßnahme zu sprechen. Ggf. muss auch ein Widerspruch gegen die Versagung berechtigter Leistungen formuliert werden.
Die Soziale Pflegeversicherung muss man sich wie eine Teilkaskoversicherung vorstellen. Es war nie im Sinne des Gesetzgebers, dass alle pflegebedingten Aufwendungen durch die Pflegekasse gedeckt sind. Dennoch werden ambulante Pflegedienste oft nur insoweit beauftragt, dass die Zahlungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Damit ist die Versorgung manchmal nicht optimal und belastet die Pflegepersonen (oft Angehörige) sehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigern sich, je höher der Pflegegrad ist. Die Leistungen werden als Geldleistung (Auszahlung auf ein Konto des Leistungsempfängers), Sachleistung (Bezahlen eines Pflegedienstes) oder in Kombination (Kombi-Leistung) gewährt.
Im Pflegegrad 1 erhält der Pflegebedürftige keine Pflegebedingten Aufwendungen bezahlt, er oder sie hat nur Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,00 €/ Monat. Dieser kann für niedrigschwellige Angebote, Tages- oder Nachtpflege, andere Betreuungsleistungen oder auch hauswirtschaftliche Entlastung verwendet werden. Über die Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt die Tabelle in der unten angefügten Infobox Auskunft.
Bei der Kombi-Leistung wird der anteilige Zahlbetrag der Sachleistung ermittelt. Der nicht beanspruchte Teil wird dann im gleichen Verhältnis als Geldleistung ausgezahlt.
Infobox
Ihre Pflegekasse zahlt für die ambulante Pflege folgende Maximalbeträge. Sachleistung (durch den ambulanten Dienst) und Pflegegeld (für Ihren eigenen Pflegeeinsatz) können Sie auch kombinieren. Ein Beispiel zur Kombileistung: Als pflegebedürftige Person im Pflegegrad 4 beansprucht jemand vom seinem Pflegedienst nur pflegerische Leistungen in Höhe von 500 € im Monat. Es bleiben also von den 1.612 € noch 1.112 € übrig, das entspricht rund 69%. Somit erhält diese Person noch Pflegegeld in Höhe von 69% von 728 €, das sind rund 502 €. (An das Verhältnis von Sach- zu Geldleistung bindet man sich übrigens für sechs Monate) |
Weiterhin können Senioren in der ambulanten Versorgung weitere Leistungen in Anspruch nehmen:
- Tages- oder Nachtpflege,
- Zuschlag für Wohngemeinschaften,
- Förderung von Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung,
- Pflegehilfsmittel,
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Hierüber wird demnächst noch berichtet.
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